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Organisation #854

Mockup des Frontend erstellen

Von Christian Wolf vor fast 5 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 4 Jahren aktualisiert.

Status:
In Bearbeitung
Priorität:
Hoch
Zugewiesen an:
Kategorie:
Frontend
Zielversion:
Beginn:
Abgabedatum:
% erledigt:

0%

Geschätzter Aufwand:
Datum Wiedervorlage:

Beschreibung

Für die zielgerichtete Implementierung des internen Bereichs ist es wichtig, einen groben Plan zu haben, wie die Seiten aussehen sollen.

Dazu habe ich einen Mockup erstellt. Das ist eine Art Webseite, die man mit einer Fotomontage vergleichen kann. Sie enthält keine Funktion, soll aber vom Aussehen genau so aussehen. Das kann ich dann in einem späteren Schritt nutzen, um die Darstellung der Homepage daran auszurichten und mich daran entlang zu hangeln.

Der Mockup ist unter der URL https://mockup.slt.wolf-stuttgart.net/1/ zu erreichen. Er ist Passwort-geschützt, damit google und Co ihn nicht finden können. Der Benutzername lautet slt und das Passwort tango0815.

Ich wäre Euch allen sehr verbunden, wenn Ihr die Tage einmal die Seiten besuchen könntet und schauen würdet, ob die Seiten so in etwa dem entsprechen, was ihr euch vorstellt. Bitte schreibt mir (und ggf den anderen) Eure Kommentare.

Kleine Änderungen kann ich ggf gleich noch live in den Mockup mit einbinden. Wenn es größere Änderungen sein sollten, dauert es halt evtl ein bisschen.

Je früher wir Unstimmigkeiten auflösen, desto weniger Arbeit wird in die falsche Richtung investiert und desto leichter lässt sich das noch korrigieren. Daher meine Bitte, alles kritisch durch zu schauen und sämtliche Anmerkungen weiter zu geben.


Dateien

#1

Von Cathrin Anne Lang vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Hallo Christian,

leider hats etwas gedauert, aber nun habe ich die Zeit gefunden, die Sachen mal durchzuschauen.

anbei meine Kommentare:
Zu Aktuelle Punkte - Persönlicher Bereich: Wie stellts Du Dir denn die Prüfung vor ? Über die ESV ?
ansonsten von meiner Seite alles vorhanden, denke ich

Zu Aktuelle Punkte - Jeweils eine Spalte je Verein:
bei Angebote bitte ändern/korrigieren:

  • JMC statt JMD - das müssen wir noch an ganz vielen Stellen machen, aber da kann es ja gleich richtig gemacht werden
  • Standard (einzeln statt klassisch)
  • Latein (einzeln statt klassisch)
  • HipHop (einzeln)
  • Rock'n'Roll um Boogie Woogie ergänzen
  • Line Dance
  • Karnevalistische Tänze/Garde und Schautanz
  • Gesundheitssport
  • Vielleicht noch ein Freitextfeld, wo man so Sondersachen wie Tango Argentino, Salsa, Disco Fox eintragen kann ???
  • Breakdance (einzeln - wegen neu olympisch)
#2

Von Cathrin Anne Lang vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Hey noch mal,

gehe jetzt mal davon aus, dass da, wo kein Link ist, Du auch noch keine Infos brauchst.
Wenn auch die WIETEREN PUNKTE schon kommentiert werden sollen, bitte noch mal Info

Aber darüber sollten wir uns im Präsidium auch noch mal genauer Gedanken machen ...
Wenn wir jetzt keine Geschäftstelle haben werden, könnte man da noch einige Funktionen neben dem Freistellungsauftrag unterbringen.
Anträge kommen ja im Moment per Post bzw. per Mail an die info@tanzen-slt.de oder tanzen@lsvs.de

Grüße
Cathrin

#3

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Zu Aktuelle Punkte - Persönlicher Bereich: Wie stellts Du Dir denn die Prüfung vor ? Über die ESV ?
ansonsten von meiner Seite alles vorhanden, denke ich

Nein, es soll dann eine Mail an eine oder mehrere Personen des SLT gehen, die dann nur auf einen Link klicken müssen, damit die Änderung übernommen wird.
Das soll dann so ähnlich ablaufen wir beim bestätigen der Meldungen zu Turnieren bei der ESV.

Die Idee ist, dass Ort und Adresse zusammen passen sollen und dass der Benutzername (der im Moment noch nicht genutzt wird!) sauber ist (also sich keiner z.B. slt-admin nennt).

Zu Aktuelle Punkte - Jeweils eine Spalte je Verein:
bei Angebote bitte ändern/korrigieren:
[...]

Die Angebote sind nicht fest vorgesehen. Im Joomla-Backend kann man dann einstellen, welche Angebote den Vereinen zur Verfügung stehen sollen. Damit ist es möglich, auch später ohne Anpassungen am Code auf Veränderungen der Vereinsstruktur einzugehen.
Das selbe trifft auch auf die Liste der möglichen Vorstandsposten (Person bearbeiten -> Rolle) zu.

Hans-Werner und Michael von euch habe ich noch nichts gehört. Irgendwelche Einwände/Vorschläge?

#4

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

gehe jetzt mal davon aus, dass da, wo kein Link ist, Du auch noch keine Infos brauchst.
Wenn auch die WIETEREN PUNKTE schon kommentiert werden sollen, bitte noch mal Info

Du meinst diese Punkte?

Jein, wenn du schon von vorne etwas dazu sagen willst, nur raus damit. Dann kann ich das ggf frühzeitig in den Mockup mit einbinden.

Aber darüber sollten wir uns im Präsidium auch noch mal genauer Gedanken machen ...

Wenn es nur um einzelne Seiten geht, kann ich den Mockup auch mal erstellen und dann kann man sich überlegen, ob man das so haben will und sich alle was drunter vorstellen können.

Wenn wir jetzt keine Geschäftstelle haben werden, könnte man da noch einige Funktionen neben dem Freistellungsauftrag unterbringen.
Anträge kommen ja im Moment per Post bzw. per Mail an die info@tanzen-slt.de oder tanzen@lsvs.de

Verstehe ich das richtig, dass wir/der SLT die Geschäftstelle aufgeben werden/wird?

Damit hast du natürlich recht, dass man hier noch viele verschiedene Sachen mit einbinden kann in das Portal. Auch hier wäre es natürlich wünschenswert, früh über die Anforderungen Bescheid zu wissen.

#5

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Noch eine Ergänzung zu den Bescheinigungen der Gemeinnützigkeit: Wie lange müssen diese aufbewahrt werden und in welcher Form?
Sprich: Reicht es die aktuelle plus evtl neu eingereichte Bescheinigung (solange nicht bestätigt) abzulegen oder soll das als eine Historie abgebildet werden?

#6

Von Hans-Werner Kirz vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Alle Geschäftsstelle der Fachverbände werden durch den LSVS geeschlossen!
Zukünftig also die Mailadresse tanzen@lsvs.de nicht mehr auf unseren Seiten benutzen! Die Mailadresse info@tanzen-slt.de ist die allgemeine Adresse. Die Mails an diese Adresse werden dann von Cathrin und mir entsprechend verteilt bzw. bearbeitet werden.
Wir werden auch künftig meine Adresee als Postadresse des Verbandes veröffentlichen. Ich werde alles einscannen und verteilen bzw. in entsprechenden Ordnern (Cloud) ablegen.

Was die Freistellungsbescheide betrifft: Im Formular sind einige Fehler (s. PDF-Dateien)
Eine Gültigkeitszeit muss nicht eingetragen werden diese ergibt sich ja automatisch (bei 3-jähriger Veranlagung sind das max. +3 Jahre (bei 1-jähriger Veranlagung max +2 Jahre) zum Ende des Ausstellungsjahres bzw. falls noch kein weiter erteilt wurde max 5 Jahre nach dem Ausstellungsdatum.

Das bedeutet auch, dass auf Freistellungsbescheide, die endgültig abgelaufen sind, nicht mehr zugegriffen werden muss, da ja ungültig. Wir benötigen also keine Historie

#7

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Alle Geschäftsstelle der Fachverbände werden durch den LSVS geeschlossen!

Gut zu wissen.

Was die Freistellungsbescheide betrifft: Im Formular sind einige Fehler (s. PDF-Dateien)

Die habe ich einmal korrigiert und die aktuelle Version hoch geladen.

Eine Gültigkeitszeit muss nicht eingetragen werden diese ergibt sich ja automatisch (bei 3-jähriger Veranlagung sind das max. +3 Jahre (bei 1-jähriger Veranlagung max +2 Jahre) zum Ende des Ausstellungsjahres bzw. falls noch kein weiter erteilt wurde max 5 Jahre nach dem Ausstellungsdatum.

Das habe ich einmal nicht korrigiert.
Hintergrund ist folgender: Ich will und kann die PDF nicht durch eine Texterkennung jagen um zu sehen, wie lange der Bescheid gültig ist. Wie du sagst, gibt es verschiedene Veranlagungsdauern (woran wird diese fest gemacht?). Wenn ich aber eine Mail oder eine optische Anzeige (im Sinne von: Achtung, der Freistellungsbescheid ist nur noch 3 Monate gültig. Bitte laden Sie einen neuen hoch!) generieren will, muss ich wissen, wann ich das machen muss. Dazu brauche ich entweder ein Enddatum oder eine genaue Zeitangabe. Diese wollte ich mir vom User abholen.

#8

Von Hans-Werner Kirz vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Das habe ich einmal nicht korrigiert.
Hintergrund ist folgender: Ich will und kann die PDF nicht durch eine Texterkennung jagen um zu sehen, wie lange der Bescheid gültig ist. Wie du sagst, gibt es verschiedene Veranlagungsdauern (woran wird diese fest gemacht?). Wenn ich aber eine Mail oder eine optische Anzeige (im Sinne von: Achtung, der Freistellungsbescheid ist nur noch 3 Monate gültig. Bitte laden Sie einen neuen hoch!) generieren will, muss ich wissen, wann ich das machen muss. Dazu brauche ich entweder ein Enddatum oder eine genaue Zeitangabe. Diese wollte ich mir vom User abholen.

Ich weiß nicht, ob jedem die Regelungen mit der Gültigkeitsdauer bekannt sind. Im Bescheid steht kein Datum, wie lange dieser gültig ist!
Du kannst auch ohne Angabe eines Enddatums eine Meldung vom System senden lassen! Angenommen der Bescheid ist am 1.2.2019 ausgestellt. Dann ist der späteste Termin für die Abgabe einer neuen Freistellungsbescheinigung der 1.2.2024, obwohl der Bescheid erst einmal nur gültig ist bis 31.12.2021 (bei jährlicher Veranlagung) bzw. 31.12.2022 (bei 3-jähriger Veranlagung). Wir können dem Verein ja nicht unterstellen, dass er zwischenzeitlich einen neuen Bescheid bekommen hat. Für uns ist der vorliegende erste einmal max. 5 Jahre tagesgenau mit dem Ausstellungsdatum gültig (§ 63 Abs. 5 AO). Das bedeutet, wenn du 3 Monate vor Ablauf anschreiben möchtest, wäre dies im Beispielfall der 30.11. oder auch noch der 01.12.2023, an dem die Mitteilung raus muss

#9

Von Autosubmit Daemon vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von In Bearbeitung zu Wiedervorlage reaktiviert geändert

This issue was resubmitted!

#10

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Wiedervorlage reaktiviert zu In Bearbeitung geändert
  • Datum Wiedervorlage 22.01.2020 wurde gelöscht

Jetzt wird es aber doch recht komisch. Wie kann es sein, dass auf einem Bescheid nicht der Veranlagungszeitraum steht? Dann weiß der Verein ja gar nicht, wann er denn wieder tätig werden muss, um seine Gemeinnützigkeit weiterhin aufrecht zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass ein Verein ja selber einen Nachweis erbringen muss, dass er gemeinnützig arbeitet. Oder verstehe ich das ganze System falsch?

Nehmen wir mal dein Beispiel von oben. Bescheid ist am 1.2.19 ausgestellt geworden.
Warum unterscheiden sich die Enddaten bei jährlicher und 3-jährlicher Veranlagung um nur ein Jahr? Was wäre denn dann bei 2-jähriger Veranlagung (sofern es diese denn gibt)?

Welchen Sinn hat das ganze, wenn ich nicht sicher sein kann, dass ein Bescheid noch gültig ist? Welchen Einfluss hat die Gemeinnützigkeit überhaupt auf den SLT?
Gehen wir mal von einer 3-jährigen Veranlagung aus (ergo bis 31.12.2022). Dann wäre ja ab dem 01.01.2023 der Verein nicht mehr gemeinnützig sofern kein neuer Bescheid ergeht. Was würde denn mit dem Verein passieren, wenn die Gemeinnützigkeit aberkannt wird (den SLT betreffend)?
Wenn ich nun bis zum 1.2.2024 mit den max. 5 Jahren rechne, bedeutet das, dass der Verein Ende 2023 eine Erinnerung bekommt und sich wundert, warum der SLT ihn seit knapp 2 Jahren fälschlicherweise als gemeinnützig geführt hat.

#11

Von Hans-Werner Kirz vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Vereine sind entweder jährlich oder 3-jährlich vom Finanzamt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit veranlagt. Hängt mit der Höhe des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zusammen. 2-jährige Veranlagung gibt es nicht.

Das Finanzamt schreibt den Verein an, dass er den Nachweis für das Jahr XXXX bezw. für die Jahre XXXX - XXXX bis zu einem bestimmten Termin einreichen muss.

Im Feststellungsbescheid, den dann der Verein vom Finmanzamt erhält, steht:
....
Feststellung
Umfang der Steuerbegünstigung
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. l Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
.....
Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggfs. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen (§ 63 Abs. 5 AO).
.....

Die Gültigkeit beträgt also max. 5 Jahre (taggenau nach Ausstellung), falls das FiAmt nicht schon vorher einen neuen Bescheid erteilt. Bei meinem Verein kam es auch schon einmal vor, dass der Bescheid 4 Jahre gedauert hatte, bis er ausgestellt wurde. Dann wäre er ja nicht mehr gemeinnützig, wenn es diese Regelung nicht gäbe!

Wenn einem Verein die Gemeinnützigkeit nicht mehr besheinigt wird, hat das zur Folge, dass er nicht mehr Mitglied im DTV sein könnte (steht bei denen in der Satzung, dass Mitglieder gemeinnützig sein müssen). Das hätte dann zur Folge, dass er im SLT kein ordentliches sondern ein außerordentliches Mitglied wäre, da er lt. unserer Satzung als ordentliches Mitglied im DTV sein muss. Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist nur max. 2 Jahre möglich. Außerdem können wir Unterstützungen (z.B. Kostenübernahme der Sportversicherung durch den SLT)nur für gemeinnützige Vereine tätigen!

#12

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Hallo Hans-Werner Kirz, ich bin jetzt noch mal an das Thema heran gegangen und habe versucht es zu verstehen, was das für die Oberfläche und die Datenbank bedeutet.

Habe ich es richtig verstanden, dass für den SLT immer nur der Ausstellungstag der Bescheinigung relevant ist und von dort ausgehend mit 5 Jahren taggenau gerechnet wird? Es geht also dann gar nicht um eine lückenlose Dokumentation der Gemeinnützigkeit sondern immer nur um eine ausreichend junge Bescheinigung. Sodass man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Fortsetzung der Gemeinnützigkeit ausgehen kann?

In diesem Falle macht es für den SLT keinen Unterschied, wie lange derVeranlagungszeitraum ist. Wenn wir eine lückenlose Gemeinnützigkeit nachweisen wollen/müssen/sollen, brauche ich auch die Dauer der Gültigkeit in irgend einer Weise, oder habe ich das wieder falsch verstanden?

#13

Von Christian Wolf vor mehr als 4 Jahren aktualisiert

Telefongespräch mit Hans-Werner geführt. Der LSVS plant wohl eine zentrale Anlaufstelle, um die Gemeinnützigkeit von den einzelnen Vereinen abzufragen und den Verbänden einen programmatischen Zugriff auf diese Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn das so realisiert werden sollte, ist die Nutzung der Oberfläche im Bereich der Gemeinnützigkeit nicht mehr notwendig.

Daher habe ich die entsprechenden API Endpunkte in 4cfd461036 als deprecated gekennzeichnet.

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